Als Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten - nach wie vor alle notwendigen Ärztlichen Leistungen. Diese Leistungen müssen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein und dürfen "das Maß des Notwendigen nicht überschreiten". So steht es im 5. Sozialgesetzbuch (SGBV).
Die moderne Medizin bietet gerade im Bereich Prävention darüber hinaus zahlreiche empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzleistungen an, die jedoch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind und somit von den gesetzlichen Krankenkassen auch nicht erstattet werden. Die Kosten hierfür werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. nach einer gesonderten Vereinbarung in Rechnung gestellt (und können gerne in unserem Sekretariat erfragt werden).
IGeL-Leistungen: Laboruntersuchungen
IGeL-Leistungen: Ärztliche Serviceleistungen
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